
- Um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, sind die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- sowie Niesetikette einzuhalten. Das Lüften soll auch weiterhin durch die flächendeckend angeschafften Luftfilter flankiert werden. Parallel werden vom Schulamt CO2-Ampeln angeschafft, die zeitnah an die Schulen verteilt werden.
- Wie auch in Zeiten vor der Pandemie besuchen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die krank sind, nicht die Schule. Angehörige der Schulgemeinschaft, deren Allgemeinbefinden deutlich eingeschränkt ist und die sich krank fühlen, bleiben zuhause. Dies gilt insbesondere, wenn Symptome wie Fieber >38 Grad, ausgeprägter Husten, ausgeprägte Erkältungssymptome oder der Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns vorliegen.
- Für Corona-Positiv-Getestete gilt weiterhin die Pflicht zur Isolation über fünf Tage. Dies gilt auch für symptomlos Infizierte.
- Das freiwillige Tragen einer Maske bleibt selbstverständlich – wie auch schon vor den Ferien – möglich.
- Selbsttests können anlassbezogen vor mehrtägigen Klassenfahrten auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.
Empfehlungen des Gesundheitsamtes Bremerhaven
- Beim Vorliegen einer Infektion kann freiwillig eine einmalige anlassbezogene Selbsttestung aller Schüler:innen und Lehrkräfte einer Klasse durchgeführt werden. Ab der zweiten Infektion innerhalb einer Klasse (sog. Ausbruch) gilt die Empfehlung für den o. g. Personenkreis, sich fünf Schultage lang freiwillig selbst zu testen sowie in diesem Zeitraum vom Betreten des Schulgebäudes bis zum Erreichen des Sitzplatzes eine medizinische Maske freiwillig zu tragen.